COVID-19 Hygienekonzept und Selbstverpflichtungserklärung
Hygienekonzept und Selbstverpflichtungserklärung
Die Erklärung ist zum Beginn einer durch die DIMB IG Taunus Tour ausgefüllt und unterschrieben abzugeben. Die Formulare werden 14 Tage später aus Datenschutzgründen vernichtet.
Das Hessische Waldgesetz setzt im §15, Abs. 3 beim Betretungsrecht auf die gegenseitige Rücksichtnahme. In der Vereinbarung Wald und Sport wird erklärt, wie es am Runden Tisch dazu kam .
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(HMUELV) und die Partner des „Runden Tisches Wald und Sport“ treffen folgende
„Vereinbarung Wald und Sport“:
01.01.2019: Aktuell besteht die Gefahr, dass die Definition "befestigte und naturfeste" Wege verschärft wird. So fordert der BUND, Landesverband Hessen, in der Allianz von zehn weiteren Wald- und Naturschutzverbänden in einer Pressemitteilung mehr "Rechtssicherheit und eine fachlich abgeleitete Wegeplanung". Im PDF werden Fehlentwicklungen aufgeführt und Forderungen an die Hessische Regierung gestellt.